Liebe Gastronomen,
wusstet ihr, dass ihr eure Beratungsleistungen bei der BAFA fördern lassen könnt? Hier eine kurze Übersicht, wie ihr einen Zuschuss erhaltet:
Was wird gefördert?
Die Förderung deckt verschiedene Beratungskosten ab, darunter das Honorar des Beratungsunternehmens und eventuell anfallende Reisekosten des Beratungsunternehmens. Nicht gefördert werden hingegen die Umsatzsteuer und Zertifizierungskosten. Das bedeutet, dass ihr für die wesentlichen Kosten der Beratung eine finanzielle Unterstützung erhalten könnt, was eure Ausgaben erheblich reduziert.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses hängt vom Standort eurer Betriebsstätte ab. In den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Leipzig), der Region Lüneburg und der Region Trier beträgt der Fördersatz 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 €. In den alten Bundesländern (inklusive Berlin und Leipzig, jedoch ohne Lüneburg und Trier) liegt der Fördersatz bei 50 % der Beratungskosten, maximal 1.750 €. Das bedeutet, dass Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 € gefördert werden. Sollten eure Beratungskosten diesen Wert übersteigen, müsst ihr die darüber hinausgehenden Kosten selbst tragen. Liegen die Beratungskosten unter dem zulässigen Höchstwert, werden sie anteilig mit dem entsprechenden Fördersatz bezuschusst. Der nicht genutzte Restbetrag verfällt und kann nicht auf weitere Beratungen angerechnet werden.
Wichtig zu wissen
Es ist wichtig, den vollen Fördersatz zu nutzen, da ungenutzte Zuschüsse nicht auf andere Beratungen übertragen werden können. Achtet darauf, dass alle förderfähigen Kosten korrekt angegeben und dokumentiert werden, um die maximale Förderung zu erhalten.
Key Takeaways
- Förderfähige Kosten: Honorar des GastroCoachers.
- Nicht förderfähig: Umsatzsteuer und Zertifizierungskosten, Reisekosten
- Fördersatz und Maximalbetrag:
- Neue Bundesländer (ohne Berlin und Leipzig), Region Lüneburg und Region Trier: 80 %, max. 2.800 €.
- Alte Bundesländer (inkl. Berlin und Leipzig, ohne Lüneburg und Trier): 50 %, max. 1.750 €.
- Maximal förderbarer Beratungswert: 3.500 € — zweimal pro Jahr
- Wichtig: Ungenutzte Zuschüsse können nicht auf weitere Beratungen übertragen werden.
Euer Weg zur Förderung war noch nie so einfach – kontaktier uns bei Fragen!
Euer Andreas