Für Gastronomiebetriebe gilt seit dem Jahr 2023 die Pflicht, Mehrwegverpackungen für den Außer-Haus-Service zu nutzen. Was jedoch wird aus den bisher benutzen Einwegbehältern und bestehen Ausnahmen für diese Pflicht?
Alle Hintergründe und Einzelheiten zur Mehrwegepflicht im Jahr 2024 im Bereich der Gastronomie werden hier in einem Überblick aufgezeigt.
Weshalb gibt es die Mehrwegepflicht in der Gastronomie?
Durch das Verwenden von Einwegverpackungen entstehen circa 770 Tonnen Müll, und das alleine in Deutschland. Aufgrund der begrenzten Ressourcen der Erde wird der Fokus auf einen nachhaltigen Umgang mit diesen Ressourcen gelegt. Deutschland möchte im Bereich des Recyclings als gutes Beispiel vorangehen und die Nutzung von Mehrweg in vielen Bereichen durchsetzen.
Durch das neu geschaffene Verpackungsgesetz wird versucht, die Mehrwegquote auf 70 Prozent zu steigern. Diese vorgegebene Prozentzahl beschreibt nur ein Idealziel und ist rechtlich nicht bindend. Mit der Mehrwegepflicht 2024 für die Gastronomie wird versucht, dieses Ziel zu erreichen.
Nach der Einführung der Labelpflicht im Jahr 2019 für Mehrweg- und Einwegprodukte wurde im Jahr 2022 die Pfandpflicht ausgeweitet. Diese gilt seither für alle Getränkedosen und Kunststoff-Einwegflaschen. Die Mehrwegangebotspflicht ist somit die dritte Stufe, um das gesetzte Ziel zu erreichen.
Welche Bedeutung hat die Mehrwegepflicht 2024 für die Gastronomie?
Das am 01.01.2023 neu geregelte Verpackungsgesetz schreibt nun so einiges vor. Die wichtigste Aussage bezüglich Verpackungen ist, dass Mehrwegverpackungen bei Lieferung oder Mitnahme von Speisen und Getränken nun verpflichtend sind.
Was bedeutet die Mehrwegepflicht konkret in der Gastronomie?
Werden Getränke und Speisen von Gastronomiebetrieben mittels To-Go oder Außer-Haus-Service angeboten, so müssen zusätzliche Vorgaben eingehalten werden. So müssen zum Beispiel zu den aus Kunststoff bestehenden Einweg-Behältnissen auch Mehrwegverpackungen laut den Paragraphen 33 und 34 Verpackungsgesetz angeboten werden. Diese Regelung gilt auch im Jahr 2024 und wird streng kontrolliert.
Zudem dürfen die Mehrweg-Optionen nicht schlechter gestellt werden als die Einweg-Varianten. Das bedeutet somit ganz klar:
Es ist verboten, für Mehrwegverpackungen mehr zu verlangen als für Einwegverpackungen.
Des Weiteren sind auch weitere Maßnahmen nicht erlaubt, die die Mehrwegverpackungen unattraktiv machen. Werden Mehrwegverpackungen gegen Pfand ausgegeben, so ist diese Vorgehensweise erlaubt. Jedoch gilt dies nur dann, wenn bei Rückgabe das Pfandgeld vom Gastronomen wieder retourniert wird!
Werden Getränke als To-Go in verschiedenen Größen angeboten, so müssen die Mehrwegbehältnisee in jeder angebotenen Größe vorhanden sein. Bringt ein Gast jedoch einen Behälter zur Mitnahme von Getränken und Speisen mit sich, so ist dieser zu akzeptieren und muss befüllt werden! Es ist daher empfehlenswert, einen Hinweis für Gäste durch einen gut ersichtlichen Aushang zu erstellen. Werden die genannten Pflichten nicht eingehalten, so drohen Sanktionen gegen den Gastronom.
Gilt die Mehrwegepflicht 2024 für alle Gastronomiebetriebe?
Die Mehrwegepflicht ist keine freiwillige Maßnahme mehr und muss eingehalten werden. Betroffen sind alle Gastronomiebetriebe, die ein To-Go-Angebot für Gäste anbieten.
Zu diesen Betrieben zählen dadurch:
- Cafés
- Bars
- Tankstellen Shops
- Restaurants
und auch Caterer oder Kantinen.
Die Mehrwegepflicht muss auch von Lieferdiensten eingehalten werden! Zwar gelten die Lieferdienste nur als Dienstleister im Bereich der Gastronomie, sie müssen jedoch, um wettbewerbsfähig zu bleiben, die Mehrwegepflicht einhalten.
Ausnahmen bei der Mehrwegepflicht
Kleine Gastronomiebetriebe mit maximal fünf Mitarbeitern oder weniger als 80 m² Ladenfläche werden von der Mehrwegepflicht ausgenommen. Als Kleinbetriebe gelten zum Beispiel Kioske oder Imbisse.
Die Ausnahmeregelung bedeutet jedoch nicht, dass die Inhaber machen können, was sie möchten. Bringen Gäste eigene Behältnisse mit, um Getränke und Speisen mitzunehmen, so sind die Inhaber ebenfalls verpflichtet, diese Behältnisse zu nutzen. Zudem gilt auch hier die Pflicht der Information der Gäste und Kunden. Ein deutlich sichtbarer Aushang dieser Möglichkeit muss vorhanden sein.
Für die mitgebrachten Behältnisse, um außer Haus die angebotenen Getränke und Speisen verzehren zu können, übernimmt alleine der Gast oder Kunde die Verantwortung. Dies wurde laut BMU so geregelt und die Gastronomiebetriebe haben alle geltenden Standards im Bereich Hygiene und den Richtlinien für die Lebensmittelsicherheit einzuhalten.
Welche Strafen drohen bei Missachtung der Mehrwegepflicht?
Wird die Mehrwegepflicht in der Gastronomie ignoriert, entstehen erhebliche Strafen. Das Verpackungsgesetz hat hier eine detaillierte Regelung aufgestellt und dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Die Höhe der Bußgelder für die Nichtbeachtung der Mehrwegepflicht kann bis zu rund 100.000,- € in Einzelfällen betragen. Wird die Hinweispflicht im Gastronomiebetrieb nicht eingehalten, wird ein Bußgeld bis zu circa 10.000,- € fällig.
Zudem kann die „Abschöpfung der zu Unrecht erzielten Gewinne und das faktische Vertriebsverbot“ angedroht werden. Grund hierfür ist, dass so lange keine Gegenmaßnahmen getroffen werden, kein Verkauf stattfinden darf. Aufgrund dieser Regelungen sollte ein Gastronom eine Missachtung der Gesetze tunlichst vermeiden.
Das bedeutet für Gastronomen, dass außer Einwegbehältnissen auch Mehrwegbehältnise zur Verfügung gestellt werden müssen. Zudem muss er Kunden auf die gesetzliche Regelung der Mehrwegepflicht hinweisen.
Mehrwegprodukte in der Gastronomie – was ist geeignet?
Die bereits im Jahr 2023 eingetretene Mehrwegepflicht bringt bei den Gastronomen immer wieder die Frage, welche Produkte geeignet sind. Der Handel hat sich jedoch schon auf das neue Gesetz eingestellt und bietet ein außerordentlich breit gefächertes Sortiment auf dem Markt. Hier finden sich wiederwertbare Gläser, Geschirr und auch Besteck.
Bei der Wahl der Produkte sollte auf folgendes geachtet werden:
- Schadstofffreie Produkte wählen
- die Produkte sollten zu 100 Prozent auslaufsicher und luftdicht sein
- wenn möglich, sollte das Mehrweggeschirr spülmaschinenfest sein
- platzsparendes Design aufweisen
- Hitzebeständig sein, um etwaige Schäden zu vermeiden
Mittlerweile bieten Dienstleister sogar bereits Mehrweggeschirr zum Mieten oder Leihen an. Zudem stellen sie auch das Mehrweggeschirr zum Kauf zur Verfügung. Durch die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleister ergeben sich also einige Vorteile. So zum Beispiel wird der Zeitaufwand zur Suche des richtigen Mehrweggeschirrs eingespart. Zudem fällt das Bestellen und das Übernehmen der Lieferung weg. Ein weiterer Vorteil ist, dass für die Vermarktung der Mehrwegbecher und Schalen auch das Werbematerial zur Verfügung gestellt wird.
Das Mehrwegsystem kann jedoch höhere Kosten mit sich bringen. Es sollte daher sorgfältig abgewogen werden, worauf die Entscheidung fällt.
Fazit
Durch die Mehrwegepflicht führt kein Weg an Mehrwegverpackungen im gastronomischen Bereich vorbei. Durch die Verpflichtung, Mehrwegverpackungen zu nutzen, wird der Müll reduziert und die Erde geschont.
Die Mehrwegepflicht in der Gastronomie bleibt im Jahr 2024 bestehen und wird auch im Jahr 2025 weitergeführt werden. Mehrwegsysteme sind daher in der Zukunft unabdingbar um Produkte To-Go anzubieten. Die Missachtung der Mehrwegepflicht führt zudem zu hohen Bußgeldern oder gar zur Stilllegung des Betriebes. Nicht zu vergessen, dass auch die Hinweispflicht für Kunden und Gäste eingehalten werden muss.