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Wieder­eröffnung der Gastronomie in Bayern

Die Gastronomie geht wieder an den Start: Seit dem 18. Mai dürfen – unter Auflagen – die Außen­gastronomie öffnen, eine Woche später öffneten die Speiselokale und am 30. Mai werden Hotels begrenzt wieder öffnen. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen umzusetzen sind.

Wir empfehlen Investitionen auf ein notwendiges Minimum zu begrenzen.

Der GastroCoacher – Gastronomieberatung

Inhalt

  • Das müssen Sie bei einer Wieder­eröffnung unbedingt beachten
  • Vorbereitung der Wiedereröffnung
  • Was sollte ich in meinem Gastraum tun?
  • So nehmen Sie die Schankanlage wieder in Betrieb
  • Was gilt in den Sanitärräumen?
  • Was sollen meine Mitarbeiter wissen?
  • Was sollten meine Gäste wissen?
  • Wer darf wann öffnen?

Das müssen Sie bei einer Wieder­­eröffnung unbedingt beachten

Schreiben Sie uns für das Hygienekonzept für die Gastronomie der Bayerischen Staatsregierung.

Abstand:

  • Der Abstand von 1,5 Metern muss zwischen Personen – Gäste und Mitarbeiter – eingehalten werden.
  • Dies gilt für alle Betriebsbereiche einschließlich Außenbereiche, wenn keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.
  • Auf die Abstandsregel müssen Sie Ihre Gäste hinweisen.

Platzierung:

  • Sie müssen Ihre Gäste platzieren.
  • Entsprechend muss der Zugang begrenzt werden.
  • Planen Sie die Laufwege der Gäste entsprechend.
  • Um die Kontaktermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Fällen unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, führen Sie bitte eine Gästeliste mit Namen, Telefonnummern und Zeitraum des Besuch.

Zum Download: Gäste-Registrierung

Zum Download der Druckdatei für Flyeralam: Gäste-Registrierung-Druckdatei

Mund-Nase-Bedeckung:

  • Gäste tragen sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich eine Mund-Nase-Bedeckung. Diese darf am Tisch abgenommen werden.
  • Für das Personal gilt auch die Maskenpflicht.
  • Sie gilt auch in der Küche, es sei denn, dort können die 1,5 Meter Mindestabstand gewährleistet werden.

Selbstbedienung:

  • ist nur bei verpackten Produkten zulässig.
  • Andere Buffets können nicht offen gestaltet werden. Sie müssen Bedienbuffets sein unter Einhaltung der örtlichen Hygienegegebenheiten.

Vorbereitung der Wiedereröffnung

  • Planen Sie die Aufstellung der Tische, so dass zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen, mindestens 1,5 Meter Abstand sind.
  • Sorgen Sie für ausreichend Mund-Nase-Masken für Ihr Personal.
  • Klären Sie Ihre Mitarbeiter über den richtigen Gebrauch der Masken auf und legen Sie fest, wie die Masken gepflegt werden müssen.
  • Sie benötigen Abtrenner, Bodenmarkierungen und ähnliches – bestellen Sie rechtzeitig.
  • Sorgen Sie für ausreichend Desinfektionsmittel
  • Richten Sie Ihr Reservierungssystem oder Ihr Reservierungsbuch auf die verminderte Anzahl an Gästen aus.
  • Informieren Sie Ihre Gäste über Ihre neuen, voraussichtlich geringeren Öffnungszeiten und die Schutzmaßnahmen.
  • Achten Sie bei der Bestellung von Lebensmitteln auf die geringe Gästeanzahl.

Wie bereite ich den Gastraum auf die Wiedereröffnung nach Corona vor?

Im Gastraum

  • Sorgen Sie dafür, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen gewahrt bleibt.
    • Dazu können Sie Tische entfernen, auseinanderstellen oder nur jeden zweiten Tisch besetzen oder Markierungen abkleben.
    • Der Mindestabstand gilt nicht für Gäste, die an einem Tisch sitzen.
    • An einem Tisch dürfen Personen sitzen, die zusammen gehören, zum Beispiel eine Familie. Maximal dürfen Mitglieder zweier Hausstände einen Tisch teilen.
  • Arbeiten Sie mit Reservierungen, um die Anzahl der Gäste im Gastraum unter Kontrolle zu halten.
  • Verzichten Sie dabei auf Begrüßung durch Händeschütteln usw.
  • Sollte es nicht möglich sein, dass Gäste sofort eintreten können, sorgen Sie durch Markierungen oder Personal dafür, dass die Wartenden den Abstand wahren.
  • Das Personal im Gastraum muss Masken tragen.
  • Achten Sie darauf, dass die Gäste auf dem Weg zum Tisch und grundsätzlich bei Bewegung im Lokal – beispielsweise auf dem Weg zu Toiletten – ebenfalls eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Reinigung

  • Erhöhen Sie die Reinigungsfrequenz nicht nur in Sanitärräumen sondern überall dort, wo es viele Berührungen gibt, zum Beispiel bei Türklinken, in der Garderobe usw.

Bezahlen

  • Setzen Sie auf bargeldlose – am besten kontaktlose – Bezahlverfahren
  • Sollten Sie nicht am Tisch kassieren, sondern an der Theke, achten Sie darauf, den Abstand einzuhalten.

Kommunikation

  • Machen Sie Ihren Gästen eindeutig klar, welches Verhalten von ihnen erwartet wird.

So nehmen Sie die Schankanlage wieder in Betrieb

Achten Sie darauf, dass Sie die Anlagen ordnungsgemäß außer Betrieb gesetzt haben:

Schankanlagen zum Ausschank aus Getränkebehältern – z.B. Bier

  • Zapfen Sie angebrochene Getränkebehälter ab und werfen Sie Restmengen weg.
  • Schankgas am Flaschenventil der Gasflasche schließen.
  • Reinigen Sie nach Möglichkeit die komplette Schankanlage einschließlich Zapfkopf und Zapfhahn. Sie sollten zumindest die komplette Schankanlage gründlich mit Wasser spülen. Entleeren Sie die Leitungen danach und füllen Sie mit karbonisiertem Wasser.
  • Reinigen Sie den gesamten Thekenbereich incl. Gläserspülgeräte, Spülbecken und Tropfwanne und lassen Sie sie trocken.
  • Bierkeller und Kühlräume sowie Kühlfächer reinigen. Sind Kühlräume und Theke leer, schalten Sie die Kühlung aus und lassen die Türen offen, ist Ware in den Kühlräumen, bitte die Kühlung einschaltet lassen und die Türen schließen.
  • Reinigen Sie Verdampfer der Kühlungen inclusive Tauwasserschalen.
  • Lassen Sie Begleitkühler und Durchlaufkühler mit Wasserkühlung weiter laufen oder schalten Sie sie erst nach Ablassen des Kühlwassers aus.

Leitungsgebundene Schankanlagen (Postmix, Wasser)

  • Reinigen Sie Postmixanlagen
  • Schließen Sie Wasserzufuhr und Wasserhahn
  • Schließen Sie die Kohlensäure am Flaschenventil
  • Lassen Sie die Kühlung weiterlaufen und schalten nicht aus.
  • Bringen Sie den Hinweis „Außer Betrieb“ an.

So nehmen Sie Schankanlagen nach einer mehrwöchtigen Betriebsunterbrechung wieder in Betrieb

Schankanlagen zum Ausschank aus Getränkebehältern, z.B. Bier

  • Nehmen Sie abgeschaltete Kühlungen von Bierkellern und Theke frühzeitig in Betrieb und kühlen die Ware vor, mindestens 2 Tage
  • Füllen Sie Begleitkühlungen oder Durchlaufkühler wieder mit Wasser auf und kühlen mit genügend Vorlaufzeit herunter und prüfen die Temperaturen.
  • Reinigen Sie vor Inbetriebnahme die Getränkeschankanlage einschließlich Zapfkopf und Zapfhahn chemisch-mechanisch. Nehmen Sie zuvor die Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb
  • Öffnen Sie das Schankgas am Flaschenventil und kontrollieren anschließend die Dichtigkeit.
  • prüfen Sie den Schutz vor gefährlicher Schankgaskonzentration (Gaswarnanalge, Lüftung)
  • Schließen Sie frische und volle Getränkebehälter an, prüfen Sie das Mindesthaltbarkeitsdatum.
  • Prüfen Sie Aussehen, Geschmack und Temperatur der Getränke, ehe Sie an Gäste ausschenken.
  • Reinigen und desinifzieren Sie die Thekenoberflächen.

Leitungsgebundene Schankanlagen (Postmix, Wasser)

  • Nehmen Sie die Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb. Empfehlung: Öffnen Sie die Entnahmestellen vollständig und lassen das Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen.

Schankanlage

  • Reinigen Sie die Schankanlage vor Inbetriebnahme chemisch.
  • Erneuern bzw. tauschen Sie den Wasserfilter
  • Öffnen Sie Wasserzulauf bzw.Wasserhahn.
  • Öffnen Sie Kohlensäure am Flaschenventil und prüfen Sie die Dichtigkeit
  • Prüfen Sie den Schutz vor gefährlicher Schankgaskonzentration (Gaswarnanlage, Lüftung)
  • Prüfen Sie Geschmack, Geruch und Temperatur vor dem Ausschank.

Wichtig:

  • Bevor Sie die Schankanlage wieder in Betrieb nehmen, ist eine chemisch-mechanische Reinigung zwingend erforderlich. Lediglich Spülen der Schankanlage mit Wasser oder direktes Anzapfen ist nicht ausreichend und zulässig.
  • Getränkebehälter, die vor der Betriebsunterbrechnung bereits angezapft waren, dürfen nicht mehr angezapft werden.
  • Getränke aus Ausschanktanks sollte der Getränkehersteller vor Wiederinbetriebnahme auf möglichen Weiterausschank prüfen.
  • Zu guter Letzt: Eine sensorische Prüfung der Getränke, ehe sie dem Gast ausgeschenkt werden, ist unerlässlich.

Unser Tipp: Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit Ihrem Schankaanlagenreiniger.


Beachten Sie das Schaubild zur Wiederinbetriebnahme einer Schankanlage der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe.


Worauf ist in Sanitärräumen zu beachten?

  • Sorgen Sie dafür, dass auch in den Sanitärräumen Abstand gehalten wird, zum Beispiel durch Bodenmarkierungen oder Personal, das den Zugang ggf. beschränkt.
  • Sorgen Sie für ausreichend Seife und Einmalhandtüchern.
  • Leeren Sie die Abfallbehälter für die Einmalhandtücher regelmäßig.
  • Reinigen Sie Armaturen, Türgriffe etc. mehrmals am Tag.
  • Achten Sie darauf, dass auch Ihr Reinigungspersonal eine Maske trägt.
  • Achten Sie darauf, dass auch Ihre Gäste in den Sanitärräumen Masken tragen.

Was sollten meine Mitarbeiter wissen?

  • Machen Sie Ihr Personal regelmäßig mit den Hygienevorschriften für das Gastgewerbe vertraut.
  • Informieren Sie Ihr Personal über die Abstandsregeln.
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Servicepersonal Masken trägt. Für die Küche kann ebenfalls eine Maskenpflicht kommen, sofern der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Achten Sie auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Kranke Mitarbeiter müssen auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Teilen Sie Ihre Mitarbeiter nach Möglichkeit in feste Teams ein, so dass im Infektionsfall nicht das gesamte Team ausfällt.
  • Sorgen Sie dafür, dass Personal für die zusätzlichen Reinigungsarbeiten vorhanden ist.
  • Sollten sich bei einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin Symptome von Covid-19 zeigen, schalten Sie bitte sofort das Gesundheitsamt ein.

Was sollten Ihre Gäste wissen?


Achten Sie darauf, dass Ihre Gäste erfahren, wann und wie Sie geöffnet haben. Vertrauen Sie nicht darauf, dass die Gäste von alleine kommen. Halten Sie Ihre Website Up-to-Date, nutzen Sie Ihre Social Media Kanäle, verteilen Sie Handzettel oder schalten Anzeigen in Ihren örtlichen Medien.

Ihre Gäste sind mit verantwortlich dafür, die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen. Deshalb ist es wichtig:

  • Ihre Gäste sollten reservieren.
  • Sie sollen die Gaststätte mit Maske betreten und diese auch abseits des Tisches grundsätzlich tragen,
  • sich an die Anweisungen des Personal halten,
  • bei der Begrüßung auf Händeschütteln verzichten,
  • nur gesund die Gaststätte betreten,
  • die Hände sorgfältig waschen und die Niesetiquette einhalten
  • und bargeldlos, am besten kontaktlos bezahlen.

Zum Download:

Plakat der IHK zur Information Ihrer Gäste zu den Schutzmaßnahmen

Freundliches Plakat vom DEHOGA zur Information Ihrer Gäste zu den Schutzmaßnahmen

– einfach ausdrucken und aufhängen 🙂